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Montag, 19. Januar 2015

Warum ein Eigentumsgarten und kein Gartenverein?

Ich wurde natürlich schon häufiger gefragt, warum ich mich für einen Eigentumsgarten und gegen einen Gartenverein entschieden habe.

Ich kann die Frage gut verstehen. Schließlich verlässt man mit der Wahl eines Eigentumsgartens ohne fließend Wasser und Strom die Kofortzone. Vieles ist leichter und angenehmer, wenn man den Wasserhahn aufdrehen kann, eine völlig normale Toilette im Gartenhaus hat oder einen Stecker einfach in eine Steckdose stecken kann ...

Ich würde es mal so formulieren: "Gebranntes Kind scheut das Feuer"

Ich hatte vor einigen Jahren einen Kleingarten in einem Gartenverein. Aber meine Erfahrungen dort waren nicht sonderlich angenehm. Dazu muss man natürlich sagen, dass es in jedem Verein anders zugeht. Es kommt auf die Menschen an.

Ich hatte mit vielen Beschränkungen zu kämpfen. Es wurde eigentlich überwiegend gemeckert. Hier nur ein paar Beispiele:

  • Ich hatte auf einem Stück des Gemüsebeets Phacelia als Gründüngung eingesät und als dieses Büchelschön (auch "Bienenfreund" genannt) blühte, beschwerte sich die Familie des Nachbargartens: Die Schwiegertochter hätte panische Angst, in den Garten zu kommen, weil bei mir so viele Hummeln den Nektar von den Blüten der Phacelia holten. 
  • Ich hatte ungefähr 600 qm Garten dort und hatte einen Kompostplatz von ca. 10 qm eingerichtet. Dort hatte ich neben einem Schnellkomposter auch einen 3-Kammer-Komposter aus alten Paletten hingestellt. Der Obermufti vom Vorstand beschwerte sich bei mir über die Größe des Kompostplatzes und weil ich keine "ordentlichen Kunststoffkomposter" verwendet hatte. Und überhaupt: gleich neben der Gartenanlage war doch der Bringhof, der auch Grünabfälle annahm ... man bräuchte den Garten doch nicht mit Komposthaufen zu verschandeln ...
  • Die Hecken und Beerensträucher waren zu hoch: der Obermufti beschwerte sich darüber, dass diese Gehölze höher als 1,50 m wuchsen.
  • Im Sommer als wir im Urlaub waren wuchs das Gras einfach weiter (unverschämt!). Wir hatten nach dem Sommerurlaub richtig Stress, weil ja "große Teile des Gartens verwildert seien" ... gemeint waren ca. 100 qm Rasenfläche, die eben nach 2 Wochen mit Regentagen nicht mehr "englisch" war. Und übrigens: das so genannte "Pflichtstück" (damit war das Beet vor dem Zaun gemeint) wäre ja auch völlig von Unkraut überwuchert und völlig ungepflegt ... jaja ... auch dort war eben das Wachstum weiter gegangen ...
    Als ich dem Obermufti des Vorstands sagte, das sei doch ganz normal, wenn man 2 Wochen im Urlaub war, meinte er: man kann ja im Winter Urlaub machen oder sollte eben keinen Garten haben ... so ungepflegte Gärten seien für die Gartengemeinschaft eine Zumutung ...


Spätestens nach diesem Disput konnte ich diesem Herrn gar nichts mehr Recht machen. Er monierte ständig etwas.

Ich hatte zwar wirklich ständig das Unkraut des "Pflichtstücks" gezupft, aber dennoch kam dann wenig später die 1. Abmahnung: Im Garten standen noch eine Tanne und 3 Thujas vom Vorbesitzer. Diese Gehölze waren über 1,5 m hoch und die Tanne gehöre ja auch nicht in eine Gartenanlage ...

Ich hielt am Anfang noch durch. Aber letztendlich war irgentwann die Leichtigkeit, die Freude, in den Garten zu fahren, nicht mehr vorhanden. Es kam wie es kommen musste: es prasselten binnen von 12 Monaten die 2. und 3. Abmahnung des Obermuftis ein und uns wurde der Garten gekündigt.

Wenn man einen Boden auf Humuswirtschaft umstellt, benötigt man ca. 3 Wirtschaftsperioden, also 3 Jahre ... diese Zeit hatten wir nicht geschafft ...

Nach dieser Erfahrung (wie gesagt, es liegt an den Menschen, die solche "Posten" mit "Macht" bekleiden) hatte ich den festen Entschluß gefasst, niemals wieder einen Garten zu pachten.

Ich verzichte daher lieber auf die Komfortzone von fließenem Wasser, einfach verfügbaren Strom aus der Steckdose und sogar auf die ganz normale Toilette.

Auf der einen Seite ist zwar Vieles schwieriger - aber die positive Seite der Medaille ist, dass ich nicht nach dem Gusto eines "Vereins-Obermuftis" springen muss.

Stellt Euch vor: ich darf kompostieren! Und ich darf Gründüngung säen und sogar blühen lassen! Ohne andauernd dafür dumme Sprüche hören zu müssen ...

Für mich, da mir das Bodenleben und die Humuswirtschaft sehr wichtig sind, ist diese "Freiheit" (die übrigens laut Kleingartengesetz sogar ausdrücklich gefordert wird) existenziell.



Samstag, 17. Januar 2015

Wie funktioniert der Kauf eines Eigentumsgartens?

Es wird sicher manche anderen Menschen geben, die überlegen, sich einen Eigentumsgarten zu kaufen und sich fragen, wie der Kauf eines Eigentumsgartens funktioniert.

Der große Unterschied zwischen Kauf eines Eigentumsgartens und dem Kauf einer Gartenparzelle in einem Gartenverein ist, dass der Eigentumsgarten als Immobilie im Grundbuch eingetragen wird.

Beim Kauf einer Gartenparzelle bezahlt man den Wert von Gartenlaube und Pflanzen. Dabei wird beispielsweise jede mehrjärige Pflanze von einem Gutachter des Gartenvereins bewertet.

Beim Kauf eines Eigentumsgartens einigen sich Verkäufer und Käufer über den Wert des Grundstücks. Das kann je nach Ort / Lage eben unterschiedlich sein.

Wenn sich die beiden Parteien über den Kaufpreis geeinigt haben, muss der Kaufvertrag bei einem Notar beurkundet werden. Der Notar kümmert sich dann auch um die Eintragung im Grundbuch usw.

Der Käufer muss wissen, dass bei einem Kauf von einem Eigentumsgarten neben dem Kaufpreis noch einige Kosten anfallen:

  • Honorar für den Notar
  • Grunderwerbssteuer
  • Eintragungskosten beim Grundbuchamt (Amtsgericht)
  • evtl. Kosten der Gemeinde, die bescheinigt, dass das Grundstück verkauft werden darf (Gemeinden haben ein Vorkaufsrecht und müssen dem Verkauf zustimmen bzw. bescheinigen, dass sie nicht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen)


Außerdem fallen Folgekosten an, beispielsweise für:

  • Straßenreinigung 
  • Grundsteuer

Wer sich einen Eigentumsgarten zulegen möchte, sollte sich über diese Kosten im Klaren sein.


Wenn man das Grundstück von einer Immobilienfirma kauft, sollte man außerdem auch die Angaben im Verkaufs-Exposé hinterfragen. Manchmal stimmen die Angaben nicht mit der Realität überein. Ein Beispiel: uns wurde im Verkaufsprospekt mitgeteilt, dass auf jeder Parzelle ein Gartenhaus bis zu 24 qm aufgestellt werden dürfe. Später erfuhren wir, dass dieses Bebauungsrecht nur für die Vergangenheit gegolten hatte, als das Areal noch eine Gartenanlage der Bahn für ihre Bediensteten war ...

Daher der ausdrückliche Tipp: nicht alles glauben, sondern kritisch hinterfragen!



Das war ein kurzer Überblick zum Thema "Kauf eines Eigentumsgartens". Das kann in dieser Kürze nicht vollständig sein, aber ich hoffe doch, dass es manchen Kaufinteressierten hilft ...